﻿Mit der Nutzung von LRZ Sync+Share akzeptieren Sie die geltenden Benutzerrichtlinien, siehe
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LRZ Sync+Share basiert auf der Software Powerfolder der Firma dal33t GmbH, deren Lizenzbedingungen weiter unten folgen.


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LRZ Sync+Share is based on the software package PowerFolder from dal33t GmbH. See below for a separate license agreement for PowerFolder Software.




PowerFolder Software Lizenz
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Copyright (C) 2024 dal33t GmbH
Rheinpromenade 4a
40789 Monheim am Rhein, Germany
January 01, 2024
All rights reserved.

- Präambel -

Mit diesem Lizenzvertrag gewährt der Lizenzgeber, dal33t GmbH, Rheinpromenade 4a, 40789 Monheim am Rhein, dem Lizenznehmer eine Lizenz für das Computerprogramm mit dem Namen „PowerFolder“. PowerFolder ist ein Programm, das Daten sichert und insbesondere für die Synchronisation zwischen verschiedenen Computern über lokale oder online-Netzwerken, dem Austausch und Übertragung von Backups und online Speicherung, verwendet werden kann.
Optional wird dem Lizenznehmer das Recht eingeräumt, Daten zur Datenspeicherung online im Datenspeicherungszentrum von da33t GmbH zu hinterlegen. Für den Fall, dass ein solcher Vertrag zustande kommt, gilt der Anhang I. Wird nur ein Lizenzvertrag geschlossen, ist Anhang I gegenstandlos und nicht Bestandteil des Lizenzvertrages. Anhang I findet nur Anwendung, soweit dies zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

§ 1 Vertragsgegenstand
Der Kunde kann über die Homepage/Internetpräsentation von PowerFolder (auf www.PowerFolder.com) die Software PowerFolder herunterladen. Die zur Nutzung der Software erforderlichen Rechte sollen durch diesen Vertrag erworben werden.

§ 2 Rechtseinräumung
Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Programm „PowerFolder“. Das Nutzungsrecht wird räumlich unbeschränkt und für die – gesondert von diesem Vertrag – jeweils vereinbarte Dauer gewährt.

a) Das Programm wird lizensiert auf einer „pro Nutzer“–Grundlage, was bedeutet, dass „ein Exemplar“ der Software zur Nutzung von einer natürlichen Person auf unbegrenzt vielen elektronischen Endgeräten (Computer, Smartphones) berechtigt. Wenn Sie die Software von mehr als einem Nutzer nutzen wollen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden. Für diesen Fall muss dann eine weitere Lizenz erworben werden.
b) In Abweichung von der vorstehenden Regelung 2 a) kann die Lizenz auch zur Nutzung für mehrere Nutzer erworben werden, wenn die Preisliste auf der Internetseite www.powerfolder.com den Erwerb einer Lizenz für mehrere Nutzer vorsieht. In diesem Fall gilt die vorstehende Regelung 2 a) mit der Maßgabe entsprechend, dass die Nutzung beschränkt ist auf maximal die Anzahl der Nutzer, für welche die Lizenz erworben worden ist.

Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen und alltägliche Datensicherung vorzunehmen. Die Erstellung von weiteren Kopien als für die vertragsgemäße Nutzung inklusive der Sicherheitskopien und Datensicherung erforderlich, ist nicht gestattet. Für jede über die Sicherheitskopie hinausgehende Kopie ist – auch wenn die Kopie auf demselben Rechner verwandt wird – eine weitere Lizenz zu erwerben.
Durch die Verwendung, das Downloaden oder Installieren des Programmes oder irgend eines Teils des Programmes, zeigen Sie die Akzeptanz dieses Lizenzvertrages und alle seiner Bestimmungen und Bedingungen für das Kopieren, das Vertreiben oder das Verändern des Programmes oder der hierauf basierenden Arbeiten an. Nichts außer dieser Lizenzvereinbarung gewährt ihnen die Erlaubnis, das Programm oder seine abgeleiteten Arbeiten zu modifizieren oder zu vertreiben. Diese Handlungen sind von Gesetztes wegen verboten. Wenn sie die Bedingungen und Bestimmungen nicht akzeptieren, sollten sie das Programm nicht benutzen, modifizieren oder vertreiben.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages den Titel der Software „PowerFolder“ sowie Namen, Kennzeichen, Logos und Abbildungen des Rechteinhabers unentgeltlich zu benutzen.

§ 3 Modifizierungen des Programms
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten oder zu modifizieren. Eine Ausnahme hiervon gilt nur insoweit, als das Urhebergesetz dies unabdingbar erlaubt für die Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist.
Der Kunde darf das Programm nicht kopieren oder einen Teil hiervon in eine andere Software-Anwendung durch welche Mittel auch immer reproduzieren. Die § 2 Ziffer 3 dieser Vereinbarung, wonach dem Kunden das Recht zur Erstellung einer (1) Sicherheitskopie zusteht, wird hiervon nicht berührt.
Sie dürfen nicht in irgendeiner Art und Weise Veränderungen des Programms vornehmen, dass in irgendeiner Weise die Rechte, Patente, Handelsmarken oder Urheberrechte von anderen Parteien oder Einheiten verletzt werden.
Der Kunde ist zu Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e Urhebergesetz berechtigt und erst, wenn Herrn Christian Sprajc nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Umarbeitungen der Software i. S. d. § 69c Nr. 2 Urhebergesetz nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er dal33t GmbH drei Versuche, den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden stehen an den Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Bewertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. Der Lizenznehmer kann jedoch – gegen angemessene Vergütung – die Einräumung eines nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen.
Sie haben es zu unterlassen, dass Programm zu modifizieren, sofern dies nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift des § 69 d Urhebergesetz gestattet ist. Es ist Ihnen weiterhin untersagt, das modifizierte Programm zu vertreiben. Wenn Sie das Programm jedoch modifiziert haben und das Programm vertreiben, dann müssen Sie eine Software Registrierungs- und Lizensierungsgebühr für jede Kopie des Programms, das vertrieben wurde, zahlen.
Sie dürfen insbesondere keine Anwendungsprogramme, wieder verwendbare Komponente oder andere Software-Gegenstände entwickeln, die mit dem Original oder einer modifizierten Version des Programmes verbinden.
Überlässt der Lizenzgeber dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z. B Patches) oder neue Versionen (Update) oder im Rahmen dieser Vereinbarung eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegenstände („Altsoftware“) ersetzt, oder aufgrund gesonderter Vereinbarung weitere Software-Module, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

§ 4 Keine Vertreibung des Programms
Sie dürfen das Programm nicht kopieren und wörtliche Kopien des Programms vertreiben.
Auch unter der Bedingung, dass der Empfänger der modifizierten Kopie dieses Programms mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages übereinstimmt, dürfen Sie keine Kopien oder modifizierte Kopien dieses Programmes vertreiben. Dies gilt weltweit und für jedes erdenkliche Medium.
Sie dürfen dieses Programm nicht mit anderen Softwareprodukten zusammenpacken oder einschließen und vertreiben, ohne die spezielle schriftliche Erlaubnis von dal33t GmbH.

§ 5 Hosting Services

Zum Zwecke dieser Lizenz werden „Hosting-Services“ als Form einer Vertreibung dieses Programmes betrachtet. Unter Hosting Services wird verstanden, dass der Vertrieb dieses Programms an Endbenutzer in einem Kontext, in welchem das Programm auf einem Server eines Providers des Hosting Services installiert wird, und durch Endbenutzer via das Internet oder via anderer Datenkommunikationsmedien das Programm benutzt wird, in Umgehung der Notwendigkeit für den Endverbraucher das Programm auf seinem eigenen Servern herunterzuladen und zu installieren.
Wenn Sie dieses Programm via eines Hosting Services verwenden, sind Sie an die Bestimmung und Bedingungen dieses Lizenzvertrages in genau derselben Art und Weise gebunden, als wenn Sie das Programm heruntergeladen und auf Ihren eigenen Servern/Systemen installiert hätten.
dal33t GmbH wird in keiner Weise verantwortlich gemacht für die Fähigkeit und Geeignetheit des Programms für Aufgaben als einer „hosted-“ Software Anwendung.

§ 6 Inhaberschaft des geistigen Eigentums
Es werden keine Rechte an diesem Programm gewährt, es sei denn dies ist ausdrücklich hier vereinbart. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, verändern, unterlizensieren oder vertreiben, ausgenommen, dies ist nach diesem Lizenzvertrag ausdrücklich erlaubt. Jeder Versuch ansonsten das Programm zu kopieren, zu verändern, unter zu lizensieren oder zu vertreiben ist untersagt und wird automatisch ihre Rechte nach dieser Lizenz beenden.
Sie dürfen sich selbst nicht als in irgendeiner Weise assoziiert, verbunden oder unterstützt durch dal33t GmbH darstellen, es sei denn Sie haben hierzu die spezielle schriftliche Erlaubnis durch dal33t GmbH.
Sie dürfen keine abgeleiteten Arbeiten von dem Programm erschaffen.
Wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine andere Einheit dal33t GmbH eine Mitwirkung einreicht, in irgendeiner Form für die Aufnahme in das Programm eingeschlossen aber nicht beschränkt auf Software-Veränderungen, Vorschläge, Anhänge, Problemlösungen oder irgendwelche anderen Veränderungen, dann gewährt der Berechtigte an dieser Mitwirkung dal33t GmbH eine nicht ausschließliche, übertragbare, weltweite lizenzgebührenfreie Urheberrechtslizenz, die Mitwirklung zu verwenden für jeden Zweck, wie auch immer, eingeschlossen Rechte weiter zu vertreiben, weiter zu verkaufen, abgeleitete Arbeiten von der Mitwirkung vorzubereiten, öffentlich zu zeigen, öffentlich durchzuführen, zu vertreiben oder unter zu lizensieren.
Die Inhaberschaft am gesamten geistigen Eigentum an der Gesamtheit des Programms bleibt bei dal33t GmbH unter welchen Umständen auch immer. Modifizierungen des Programms oder Mitwirkungen an Modifizierungen, Vorschläge, Anhänge, Problemlösungen oder andere Veränderungen, an irgendeinem Teil des Programms übertragen keine Inhaberrechte oder sonstige geistigen Eigentumsrechte an irgend eine Partei mit Ausnahme von dal33t GmbH.
Jeder Mitwirkende ist den Bestimmungen dieses Vertrages unterworfen und gewährt hierdurch dal33t GmbHeine nicht ausschließlich, weltweite, lizenzgebührenfreie Urheberrechtslizenz, die Mitwirkung dieses Mitwirkenden zu reproduzieren, abgeleitete Arbeiten hiervon vorzubereiten, öffentlich zu zeigen, öffentlich durchzuführen, zu vertreiben und zu lizensieren, und zwar auch im Quellcode-Format.

§ 7 Lizenzgebühr und Zahlung
Jeder Organisation, juristische oder natürliche Person, die dieses Programm verwendet, muss eine Softwareregistrierungs- und Lizensierungsgebühr bezahlen, dessen Höhe sich nach der Preisliste richtet, welche auf der Internethomepage: www.powerfolder.com eingesehen werden kann. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Version der Auflistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der vorgenannten Homepage abrufbar ist.
a) Die Bestimmung des Preises anhand der Auflistung richtet sich zum einen danach, für welche Dauer die Lizenz erworben wurde (zeitlich befristet oder unbeschränkt) und, ob es sich bei dem Kunden um eine Privatperson, ein Unternehmen oder öffentliche Einrichtung handelt. Die Dauer der Lizenz wird bei dem Vertragsabschluss über die Homepage www.powerfolder.com festgelegt.
b) Wenn der Kunde ein Paket erwirbt, das dazu berechtigt Daten auf dem Server von dal33t GmbH zu speichern, findet die Online-Daten-Sicherungsvereinbarung (Anhang I) zusätzlich Anwendung.
dal33t GmbH behält das Recht nach eigenem Ermessen, die Software, Registrierungs- und Lizensierungsgebühren zu verändern ohne Benachrichtigung oder Rechtfertigung zu irgendeinem Zeitpunkt.
Eine Zahlung der Software-Registrierungs- und Lizensierungsgebühr an dal33t GmbH nach den Bestimmungen dieses Vertrages ist erforderlich, egal ob das Programm modifiziert oder in originaler Form ist.
Zahlungen der Software-Registrierung- und Lizensierungsgebühr an dal33t GmbH erfolgen in EURO, soweit nicht die Preisliste, welche auf der Internethomepage: www.powerfolder.com eingesehen werden kann, auch die Zahlung in anderen Währungen vorsieht.
Nach Zahlung der erforderlichen Software-Registrierungs- und Lizensierungsgebühr für die Verwendung des Programms wird Ihnen eine Lizenzschlüsseldatei und eine Quittung durch elektronische Post zugesandt werden, wenn Sie die entsprechenden Kontaktdetails (Ihre E-Mail-Adresse) zur Verfügung stellen.
Sie dürfen das Programm nicht verwenden, wenn Sie nicht die erforderliche Software-Registrierungs- und Lizensierungsgebühr, die in diesem Vertrag spezifiziert ist, gezahlt haben. Die Verwendung des Programms, wenn Sie nicht die erforderliche Software-Registrierungs- und Lizensierungsgebühr gezahlt haben, bedeutet eine Verletzung des Urheberrechts des dal33t GmbH an der Software.
Die Lizenzgebühr ist fällig und zahlbar ohne Abzug mit Bereitstellung des Vertragsgegenstandes.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht oder nur teilweise, so kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
Gerät der Kunde in Verzug, ist dal33t GmbH berechtigt, auf die offene Geldschuld des Kunden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 8 Schutz von Software und technische Voraussetzungen
Soweit nicht den Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den vertraglichen Gegenständen, insbesondere das Urheberrecht, sowie technische Schutzrechte, ausschließlich dal33t GmbH zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Kunden.
Der Kunde wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird das Programm Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herrn dal33t GmbH zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Kunden aufhalten.

§ 9 Neuauflage der Software
Stellt dal33t GmbH eine Neuauflage der Software zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die alte Software die Befugnisse des Kunden nach diesem Vertrag ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von dal33t GmbH, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt.
dal33t GmbH räumt den Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen. Von dal33t GmbH wird die Zustimmung erteilt, wenn (i) der Kunde dal33t GmbH schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dal33t GmbH mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.

§ 10 Haftung
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen dal33t GmbH – insbesondere wegen Verlustes von Daten – ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt seitens dal33t GmbH vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vor.
Jedenfalls haftet dal33t GmbH nur dann, wenn es sich um vertragstypische und vernünftigerweise vorhersehbare Schäden handelt.
In jedem Fall ist die Haftung für jeden Schadensfall auf € 500,00 begrenzt.
Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen, im eigenen Interesse am Bestand und der Sicherung der Daten entsprechenden Abständen Datensicherungen vorzunehmen. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, so haftet dal33t GmbH ungeachtet der obigen Einschränkungen der Ziffer 1 bis 3 bei Datenverlusten nur für den Schaden, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung entstanden wäre.

§ 11 Demoversion
Dieser Lizenzvertrag findet auch Anwendung auf die Testversion von PowerFolder, und zwar mit folgenden Maßgaben:
Sie können die Testversion von PowerFolder zeitlich unbegrenzt nutzen. Allerdings wird die verwaltete Datenmenge auf 5 GB (Gigabyte) beschränkt.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die Beschränkung der maximal zu verwaltenden Datenmengen auf 5 GB durch welche Maßnahmen auch immer zu umgehen.
Sie können alternativ die Testversion von PowerFolder ohne Einschränkung der verwalteten Datenmenge für 30 Tage nutzen.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die zeitliche Beschränkung von 30 Tagen durch welche Maßnahmen auch immer zu umgehen.
Für die Nutzung der Testversion werden Ihnen keine Gebühren gemäß § 7 dieses Lizenzvertrages berechnet.
Es ist Ihnen untersagt, die Demoversion zu verkaufen, zu verleihen, zu lizensieren oder unterzulizensieren oder sie auf andere Weise zu vertreiben.
Wenn der Kunde eine Testversion erwirbt, die ihn berechtigt Daten auf dem Server von Herrn dal33t GmbH zu speichern, findet die Online-Datenspeicherungs-Vereinbarung (Anhang I) Anwendung.

§ 12 Schlussvorschriften
Ergänzend geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dal33t GmbH.
Ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist  in Düsseldorf. Klagt dal33t GmbH, ist dal33t GmbH auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen.
Der Vertrag unterliegt – unter Einschluss seines Zustandekommens und seiner Auslegung – Deutschem Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (CISG).
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen § 305 ff BGB (Geltung Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
